Das Bund-Länder-Programm „Innovative Hochschule“ wird für Fachhochschulen und kleine und mittlere Universitäten aufgelegt. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden.
Das Förderprogramm ist auf die „dritte Mission“ der Hochschulen (regionale Verankerung, Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft) fokussiert, die Ziele sind:
Für das Programm stehen bis zu 550 Mio. EUR für zehn Jahre bereit.
Anträge müssen bis 27.1.2017 gestellt werden.
Nähere Informationen unter https://www.bmbf.de/de/innovative-hochschule-2866.html