Bund-Länder-Förderprogramm „Innovative Hochschule“

Das Bund-Länder-Programm „Innovative Hochschule“ wird für Fachhochschulen und kleine und mittlere Universitäten aufgelegt. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden.

Das Förderprogramm ist auf die „dritte Mission“ der Hochschulen (regionale Verankerung, Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft) fokussiert, die Ziele sind:

  •  Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem,
  • Unterstützung von Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft undGesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen, in der Profilierung im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule oder in ausgewählten thematischen Bereichen der Hochschule.

Für das Programm stehen bis zu 550 Mio. EUR für zehn Jahre bereit.

Anträge müssen bis 27.1.2017 gestellt werden.

Nähere Informationen unter https://www.bmbf.de/de/innovative-hochschule-2866.html

 

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