Seit Januar 2018 ist das Akkreditierungssystem in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Die Veränderungen sind im Wesentlichen durch Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden. Wichtige Neuerungen sind

  • Neudefinition der Rollen von Akkreditierungsrat und Agenturen: Übertragung der Akkreditierungsentscheidung auf den Akkreditierungsrat
  • strukturelle Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat zur Gewährleistung der nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erforderlichen Mehrheit der Wissenschaft in fachlich-inhaltlichen Fragen
  • Trennung der Verfahren zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und der fachlich-inhaltlichen Kriterien, zu denen auch die Berufsrelevanz gehört, andererseits
  • Vereinfachung der Zulassung von Agenturen auf der Basis von EQAR-Registrierung als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen
  • Öffnung für alternative Akkreditierungsinstrumente

 

Die Rechtsgrundlagen des neuen Akkreditierungssystems sind:

 

- Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)

- Musterrechtsverordnung, in der nähere Bestimmungen zu einzelnen Artikeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrag trifft

- das Gesetz zur Sicherung der Akkreditierung in Nordrhein-Westfalen

 

Druckversion | Sitemap
© HochschulExpert | Impressum | Kontakt