Seit Januar 2018 ist das Akkreditierungssystem in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Die Veränderungen sind im Wesentlichen durch Urteil des Bundesverfassungsgericht notwendig geworden.
Wichtige Neuerungen sind
- Neudefinition der Rollen von Akkreditierungsrat und Agenturen: Übertragung der Akkreditierungsentscheidung auf den Akkreditierungsrat
- strukturelle Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat zur Gewährleistung der nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erforderlichen Mehrheit der Wissenschaft in
fachlich-inhaltlichen Fragen
- Trennung der Verfahren zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und der fachlich-inhaltlichen Kriterien, zu denen auch die Berufsrelevanz gehört, andererseits
- Vereinfachung der Zulassung von Agenturen auf der Basis von EQAR-Registrierung als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen
- Öffnung für alternative Akkreditierungsinstrumente
Die Rechtsgrundlagen des neuen Akkreditierungssystems sind:
- Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen
Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)
- Musterrechtsverordnung, in der nähere Bestimmungen zu
einzelnen Artikeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrag trifft
- das Gesetz zur Sicherung der Akkreditierung in Nordrhein-Westfalen